Betriebsarzt
Arbeitsmedizinische Betreuung
Sicherheit und Gesundheitsschutz sind in Betrieben zur selbstverständlichen Aufgabe geworden. Wir betreuen Ihr Unternehmen im Bereich der Arbeitsmedizin und unterstützen Sie als kompetenter Partner. Wir bieten als Basis die arbeitsmedizinische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetzt (ASIG §3) an.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Durch die arbeitsmedizinische Vorsorge sollen Beschäftigte über die Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz aufgeklärt und beraten werden. Dadurch sollen Beeinträchtigungen der Gesundheit verhindert beziehungsweise frühzeitig erkannt werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient auch zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten.
Atemschutzuntersuchung Feuerwehr (G26.3)
Wir führen die notwendige ärztliche Atemschutzuntersuchung der Feuerwehr durch. Nach der DGUV Vorschrift 49 der kommunalen Unfallversicherung Bayern müssen Feuerwehrangehörige die körperliche Eignung für Atemschutzgeräteträger nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G26.3 feststellen und regelmäßig überwachen lassen.
Eignungsuntersuchungen
Mit Eignungsuntersuchungen wird die Tauglichkeit oder Eignung für Mitarbeiter für eine bestimmte Tätigkeit festgestellt.
Infektionsschutz-Gesetz – Belehrung
Die ärztliche Belehrung nach IFSG § 43 (früher Bescheinigung nach Bundesseuchengesetz) benötigen alle, die beruflich mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen. Diese Beratung nimmt nur das Gesundheitsamt vor sowie einige wenige vom Gesundheitsamt beauftragte Ärzte. Wir sind vom Gesundheitsamt Roth für die Durchführung der Belehrung beauftragt worden.
Hierfür können Sie auch online einen Termin vereinbaren.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Neben den gesetzlichen Aufgaben bietet das betriebliche Gesundheitsmanagement weitere Vorteile für Ihre Firma und Ihre Mitarbeiter.